Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der MATADOR GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen mit dem Besteller.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote sind freibleibend bezüglich Preisstellung und Liefermöglichkeiten.
- Alle Aufträge gelten erst nach Erteilung unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Entsprechendes gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
- Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, es sein denn, sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Die genannten Dokumente unterliegen dem Urheberrecht.
- Der Vertragsschluss gilt vorbehaltlich der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichterfüllung unverzüglich informiert, bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
§ 3 Sonderanfertigungen
- Sofern wir Sonderanfertigungen nach den Vorgaben des Bestellers liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller haftet für inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit.
- Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor. Der Rücktritt des Bestellers vom Vertrag oder die Rückgabe besonders gefertigter Ware kann von uns nicht akzeptiert werden.
§ 4 Preise, Mindestauftragswert / Bearbeitungsgebühr
- Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere in € ausgewiesenen Preise "ab Werk" einschließlich Verladung im Werk. Sie verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll oder sonstige Spesen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Die genannten Preise basieren auf den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Fertigungskosten. Im Falle einer Kostensteigerung aufgrund der allgemeinen Entwicklung der Lohn-, Material- oder sonstiger Produktionskosten müssen wir uns vorbehalten, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise anzurechnen, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart worden sind.
- Sind bestimmte Preise nicht vereinbart, so gelten die zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Preise.
- Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50,- netto. Bei Aufträgen mit einem Wert unter EUR 50,- netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 zzgl. MwSt. und Porto.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum berechtigen zu einem Abzug von 2% Skonto auf den Warenwert. Zahlungen innerhalb von 30 Tagen können nur netto akzeptiert werden.
- Wechsel- und Diskontspesen gehen zulasten des Bestellers und sind sofort zu begleichen.
- Bei Zielüberschreitungen müssen wir uns die Berechnung von Verzugszinsen auf der Basis des jeweils gültigen Zinssatzes vorbehalten.
- Im Falle von Zahlungsverzug, eingehendem Wechselprotest oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse seitens des Bestellers sind wir berechtigt, für laufende Verträge weitere Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem behalten wir uns in diesen Fällen vor, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen sowie die sofortige Einlösung von Akzepten, Wechseln und Schecks zu verlangen.
§ 6 Lieferzeit
- Die Lieferzeit gilt als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde.
- Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferzeit beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verändern.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, dazu gehören insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
§ 7 Lieferung
- Inlandslieferungen erfolgen "ab Werk", sofern der Auftragswert unter EUR 150,- liegt. Bei Postsendungen erfolgen Lieferungen ebenfalls "ab Werk".
- Exportlieferungen erfolgen normalerweise frei Grenze bzw. FOB deutschem Hafen einschließlich Verpackung.
- Alle Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Verluste und Beschädigungen auf dem Transportweg besteht keine Ersatzpflicht.
- Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, aber nicht zurückgenommen. Die Entsorgungskosten trägt der Besteller.
§ 8 Mängelanzeige
- Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Die Mängelanzeige muss schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei uns.
§ 9 Gewährleistung
- Für nicht durch uns zu vertretende Schäden aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage / Inbetriebsetzung oder Veränderung gelieferter Ware, natürliche Abnutzung oder fehlerhafte Behandlung können wir keine Gewähr übernehmen.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir uns nach unserer Wahl und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden.
- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Darüber hinaus gehende öffentliche Äußerungen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
- Gewährleistungsansprüche sowie Ersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 10 Garantie
- Alle Werkzeuge unterliegen einer vollen Garantie. Für jedes Werkzeug, das durch Fehler in der Verarbeitung oder im Material unbrauchbar wurde, leisten wir kostenlosen Ersatz, sofern die Untersuchung in unserem Werk nicht ergibt, dass das Werkzeug unsachgemäß behandelt oder in seinen Maßen verändert wurde oder natürliche Abnutzung vorliegt. Beanstandete Stücke sind einzusenden.
§ 11 Gesamthaftung
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche aus Produkthaftung sind hiervon nicht betroffen. Des Weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für uns zurechenbare Gesundheitsschäden des Kunden.
- Schadensersatzansprüche wegen Mangels verjähren nach einem Jahr ab Warenlieferung. Dies gilt wiederum nicht bei grobem Verschulden unsererseits sowie bei uns zurechenbaren Gesundheitsschäden des Kunden.
§ 12 Retouren
- Warenrücknahmen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache bzw. Genehmigung durch uns möglich. Die Annahme von Warenrücksendungen ohne unsere Genehmigung wird verweigert.
- Die Rücksendung hat grundsätzlich für uns frachtfrei zu erfolgen.
- Eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 20% des Warenwertes wird in Abzug gebracht.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung resultierenden Gesamtforderung bleibt die Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.
- Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu verlangen. Alle befristeten Forderungen an den Besteller werden dann sofort fällig. Hereingegebene Wechsel sind, unabhängig von ihrer Fälligkeit, Zug um Zug gegen Bargeld einzulösen.
- Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.
- Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu melden.
- Der Besteller ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Nicht gestattet sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie Weiterverkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit durch den Besteller gelten die sich daraus ergebenden Kaufpreisforderungen im Moment ihrer Entstehung als an uns abgetreten Der Besteller ist so lange berechtigt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzugs oder Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat uns der Schuldner auf Verlangen eine Abtretungserklärung in 2-facher Ausfertigung über jede einzelne Forderung auszuhändigen.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in entsprechendem Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Remscheid. Allgemeiner Gerichtsstand für Streitigkeiten aller Art aus dem Liefervertrag ist das Amtsgericht Remscheid bzw. das Landgericht Wuppertal. Die Bestimmungen des § 38 ZPO gelten als vorrangig. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.